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1. Jeder Schüler bemüht sich, die Normen des schulischen Zusammenlebens einzuhalten.  Die Schüler gehen höflich und zuvorkommend miteinander um. 

2. Die Einrichtungsgegenstände sind sachgemäß zu behandeln. Bei Nichtbeachtung oder  mutwilliger Beschädigung haftet der verursachende Schüler. Alle Schüler tragen zur Sauberkeit des Schulgeländes bei. 

3. Lärmen und Laufen im Gebäude ist im Interesse aller untersagt. 

4. Das Werfen von Esswaren, Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist verboten.
5. Unfälle und Schadensfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.

6. Geld und Wertgegenstände sollten im eigenen Interesse nicht in den an den Garderoben befindlichen Kleidungsstücken aufbewahrt werden. Für Verluste oder Beschädigungen übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. 

7. Das Nutzen von Mobiltelefonen ist Schülern auf dem gesamten Schulgelände verboten.  Mitgeführte Mobiltelefone werden abgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt.
8. Besitz, Handel und Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten, Rauschmitteln, alkoholischen Ge tränken und Energydrinks ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 

9. Das Schulgelände ist ab 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Alle Schüler warten bis zum Vorklingeln auf dem Schulhof. Die Aufsicht entscheidet, ob witterungsbedingter Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude angeraten ist.

10. Alle Schüler nutzen als Ein- und Ausgang des Schulgeländes das Tor zur Bushaltestelle (Neue  Straße). Bei Ankunft der Schulbusse suchen alle Schüler sofort den Schulhof auf. Bis zur Abfahrt  der Schulbusse nach Ende des Unterrichts warten die Fahrschüler im Aufenthaltsbereich (Unter stellmöglichkeit auf dem Schulgelände) vor besagter Bushaltestelle. Die Eingänge/Tore zur  Weißenborner Straße/Parkplatz Haus I sind ausschließlich Fahrzeugen von Lehrkräften und  sonstigem Schulpersonal vorbehalten. 

11. Das Betreten und Verlassen des Schulhauses erfolgt für alle Schüler durch die Eingangstür am  Schulhof. Nur im Katastrophenfall (Feueralarm) sind auch andere Ausgänge zu benutzen.

12. Mopeds und Fahrräder dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden, wobei seitens der Schule keine Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Verlust übernommen wird. Das Fahren im Hofbereich und auf den Grünanlagen ist verboten.

13. Unterrichtsräume werden nur unter Aufsicht bzw. nach Anweisung des Lehrers betreten.

14. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer nicht erschienen sein, meldet der Klassensprecher dies der Schulleitung oder im Sekretariat. 

15. Für das Lüften und Einhalten der Raumtemperatur sind Hausmeister und Lehrer verantwortlich. Schülern ist es untersagt, unerlaubt Fenster zu öffnen bzw. 

Veränderungen an den Heizkörperthermostaten vorzunehmen. 

16. In den Hofpausen begeben sich die Schüler auf dem kürzesten Weg zum Ausgang und suchen  den Schulhof auf. Das Nutzen der Toiletten als Aufenthaltsräume ist verboten. 

17. Jeder hat sich im Schulgelände und – gebäude so zu verhalten, dass der Schulbetrieb - speziell der Unterricht - nicht gestört wird. 

18. Während der gesamten Unterrichtszeit – einschließlich Freistunden und Pausen – darf das Schulgelände (Aufsichtsbereich) nicht verlassen werden. Schüler, die zwischen zeitlich Freistunden haben, halten sich in einem zugewiesenen Raum auf und beschäftigen sich  sinnvoll. 

19. Während der Mittagspause besteht für jeden Schüler die Möglichkeit, an der Schulspeisung teilzunehmen. Bei Störungen durch höhere Gewalt oder Dritte, die eine Essenausgabe und – einnahme verhindern, übernimmt der Schulträger keine Haftung für die sich daraus ergebenden Schäden oder Ausfälle. 

20. Im Katastrophenfall tritt der Alarmplan in Kraft.